Ablauf & Kosten

Ein unverbindliches Erstgespräch bietet uns die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens und ermöglicht Ihnen einen ersten Einblick in meine Arbeitsweise.

Es dient einer ersten Klärung Ihres Anliegens für den Therapiebeginn und der Ziele bzw. Erwartungen an die Therapie. Im Erstgespräch können wir offene Fragen zur Therapie und zu den Rahmenbedingungen klären.

Für eine erfolgreiche Psychotherapie ist es wichtig, dass zwischen Klient und Therapeut eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann und die „Chemie stimmt“.  Nach dem Erstgespräch können Sie entscheiden, ob Sie eine regelmäßige Therapie beginnen möchten.

Die Häufigkeit und Gesamtdauer der Therapie hängt von der jeweiligen Problemstellung und den individuellen Zielen ab. Üblicherweise finden wöchentliche Sitzungen zu 50 Minuten statt. Zur Anwendung kommen je nach Ausgangssituation verschiedene verhaltenstherapeutische Methoden (kognitive Methoden, Imaginationsübungen, Entspannungsverfahren etc.).

Als Psychologin und Psychotherapeutin bin ich an das Berufsgeheimnis gebunden und unterliege der absoluten Verschwiegenheitspflicht nach § 14 Psychologengesetz bzw. § 15 Psychotherapiegesetz.

Termine nach Vereinbarung (Kontakt). Wenn Sie mich telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf der Sprachbox. Ich werde Sie sobald wie möglich zurückrufen.

Kosten

Erstgespräch: Euro 80,- (ca. 50 Minuten)

Jede weitere Therapieeinheit: Euro 110,- (50 Minuten)

Das Honorar ist am Ende jeder Einheit bar zu entrichten. Die angebotenen Honorare sind laut § 6 (1) Z.19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Ein Kostenzuschuss der Krankenkasse ist bei Vorliegen einer entsprechenden krankheitswertigen Störung (Diagnosestellung nach ICD 10) möglich. Die Kassen erstatten in diesen Fällen einen Teil des Honorars (sogenannte Teilrefundierung:  pro Sitzung werden € 28,- von der WGKK und der  KFA, € 21,8 von der  SVA , € 40,- von der BVA, € 50,-  von der SVB und € 28,-  von der VAEB zurückerstattet). Sie können die Honorarnoten außerdem im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung beim Finanzamt einreichen.